Der ÖGEBAU ist die Förderung von Jungakademikern, die sich mit baurechtlich relevanten Themen auseinandersetzen, ein großes Anliegen. Daher setzt die ÖGEBAU für eine hervorragende wissenschaftliche Arbeit mit einem für die österreichische Bauwirtschaft relevanten Bezug aus den Bereichen des privaten Baurechts (insbesondere Werkvertrags-, Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht), Architekten-, Ingenieur- und Ziviltechnikerrechts, Bauträgerrechts, Arbeits- und Sozialrechts, öffentlichen Baurechts sowie Vergaberechts den ÖGEBAU-Preis 2024 in Höhe von EUR 5.000 aus.
Darüber hinaus ist die ÖGEBAU grundsätzlich bereit, zusätzlich zum Geldpreis einen Publikationskostenbeitrag zu übernehmen.
Einreichungen zum ÖGEBAU-Preis können ab sofort erfolgen. Über die Zuerkennung des Geldpreises und die Empfehlung zur Gewährung eines Publikationskostenbeitrags wird eine hochkarätig besetzte Fachjury aus Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats der ÖGEBAU entscheiden. Vorsitzender der Fachjury ist Herr Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper.
Die Bewerber(innen) müssen nach dem 31.12.1990 geboren sein. Diese Altersgrenze gilt jedoch nicht im Hinblick auf den Publikationskostenbeitrag, sofern die Bewerber(innen) bis dato noch nicht in Buchform publiziert haben. Mitglieder der Fachjury sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Eingereicht werden können an einer österreichischen Universität in deutscher oder englischer Sprache verfasste und zumindest mit „Gut“ beurteilte Dissertationen oder von Absolventen einer österreichischen Universität oder Fachhochschule an einer österreichischen oder ausländischen Universität verfasste wissenschaftlich gleichwertige Arbeiten mit einem für die österreichische Bauwirtschaft relevanten Bezug in den Gebieten
Preisfähig sind Dissertationen und wissenschaftlich gleichwertige Arbeiten, die nach dem 01.01.2023 veröffentlicht wurden; bei nicht veröffentlichten Arbeiten muss der Termin der Approbation nach dem 01.01.2023 liegen.
Eingereichte Arbeiten müssen digital (als pdf-Datei) bis spätestens 15.07.2024 an kontakt(at)oegebau.at übermittelt werden. Darüber hinaus sind folgende Unterlagen als pdf-Dateien beizulegen:
Sofern die Arbeit auch zu anderen Preisen eingereicht wurde oder bereits mit anderen Preisen prämiert wurde, ist dies im Bewerbungsschreiben mitzuteilen.
Für den Fall, dass die eingereichte Arbeit noch nicht veröffentlicht wurde und auch noch keine Veröffentlichungsvereinbarung getroffen wurde, können sich die Einreicer auch für einen Publikationskostenbeitrag bewerben. In diesem Fall hat das Bewerbungsschreiben zusätzlich folgende Angaben zu enthalten:
Der Umstand, dass eine Arbeit schon veröffentlicht wurde oder bereits eine Publikationsvereinbarung mit einem Verlag besteht, schließt die Einreichung einer Arbeit zum ÖGEBAU-Preis nicht aus. In diesem Fall kann die Arbeit jedoch nur im Rahmen des Geldpreises prämiert werden.
Über die Zuerkennung des Geldpreises und die Empfehlung zur Gewährung eines Publikationskostenbeitrags entscheidet bis Ende September 2024 eine Fachjury mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Geldpreis kann unter mehreren Autor(inn)en geteilt werden. Der Geldpreis und der Publikationskostenbeitrag sind nicht miteinander verknüpft. Es kann daher beispielsweise eine Arbeit mit dem Geldpreis prämiert werden, ohne zur Veröffentlichung empfohlen zu werden; umgekehrt kann eine Arbeit zur Veröffentlichung empfohlen werden, ohne mit dem Geldpreis prämiert zu werden.
Mangels preiswürdiger Arbeiten kann die Vergabe des Geldpreises zur Gänze oder zum Teil ausgesetzt und von einer Empfehlung zur Veröffentlichung einer Arbeit abgesehen werden. Die endgültige Entscheidung, ob im Falle einer Empfehlung der Fachjury zur Veröffentlichung einer eingereichten Arbeit ein Publikationskostenbeitrag gewährt werden soll, obliegt dem ÖGEBAU-Präsidium. Die Entscheidungen der Fachjury und des ÖGEBAU-Präsidiums sind endgültig und unterliegen keinerlei Anfechtung, insbesondere auch nicht vor Gericht.